StugA Arbeit
Ansprechpartner
Ein wichtiger Bestandteil des StugA ist es auch Ansprechpartner für die Studierenden zu sein. Ob ihr Schwierigkeiten habt euch für eine Prüfung vorzubereiten oder euch über das Verhalten eines Dozenten beschweren wollt - wir sind die passende erste Ansprechstation.
Eventorganisation
Die O-Woche organisiert sich nicht von selbst, daher muss der StugA jährlich eine Woche Events planen. Die Arbeit besteht einerseits aus dem Ideen haben, aber auch daraus sie umzusetzen.
Einen Überblick über die Events, die wir organisieren, lässt sich unter unseren Angeboten finden
Gremien
Das Recht einer Universität auf die akademische Selbstverwaltung wird in den Gremien an der Uni umgesetzt und bietet auch Studenten die Möglichkeit mitzuwirken. Immer im Sommersemester sind Uni-Wahlen, bei denen die Studenten ihre Vertreter in den entsprechenden Gremien wählen können.
Hier wollen wir euch einen kurzen Überblick über die Gremien des Fachbereiches 3 geben, in denen wir als Studenten mitwirken können. Mehr über die Verwaltung des FB3 der Uni Bremen, könnt ihr auf der Webseite der FB3-Verwaltung nachlesen.
Akademischer Senat
Der akademische Senat (AS) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Er setzt sich zusammen aus
- 7 Professoren
- 5 Dekanen
- 4 akademischen Mitarbeitern
- 4 Studenten
- 2 sonstigen Mitarbeitern
Geleitet werden die Sitzungen des AS durch den Rektor der Uni, der ebenso wie die Konrektoren vom selbst AS auch gewählt wird. Der AS befindet über den Haushalt der Uni, beschließt über Einführung und Schließung von Studiengängen, wie auch über den allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen der Universität, welcher das Rahmenwerk für die jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge darstellt.
Weiter kann er Kommissionen einsetzen, die sich mit bestimmten Themen beschäftigen, wie etwa der Umsetzung von besonderen Sparmaßnahmen oder der Einführung eines Qualitätsmanagements an der Universität. Weitere Informationen findet man auch auf der Seite des AS. Die Sitzungsprotokolle sind nur aus dem Uni-Netz (VPN) abrufbar.
Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium des Fachbereichs.
Er wählt alle weiteren Gremien wie Prüfungsausschüsse und Berufungskommissionen, entscheidet über den Haushalt, Habilitationsleistungen und Berufungsberichte und wählt das Dekanat. Der FBR wird für zwei Jahre gewählt, wobei studentische Vertreter nur ein Jahr im Amt sind. Er besteht aus:
- 7 Professoren
- 2 wissenschaftlichen Mitarbeitern
- 2 Studenten
- 2 sonstigen Mitarbeitern.
Die Sitzungen leitet der Dekan ohne Stimmrecht. Die aktuelle Besetzung ist auf dieser Seite zu finden.
Studienkommission
Für den formellen Rahmen eines Studienganges gibt es die Prüfungsordnung. Sie schreibt vor welche und in welchem Rahmen Veranstaltungen besucht werden müssen. Doch damit ist noch nicht festgelegt, wer die Veranstaltung durchführt und wie genau sie inhaltlich ausgestaltet wird. Hier kommt die SK (Studienkommission) zum Zuge. In ihr haben die studententischen Vertreter 50 % der Stimmen und somit tatsächlich Mitspracherecht.
Die Studienkommission gestaltet die Curricula der einzelnen Veranstaltungen, beschließt welche Lehrenden sie leiten und wie viele Tutorien sie zur Verfügung bekommen. Die Studienkommission ist auch für das Qualitätsmanagement des Studiengangs zuständig.
Wenn ihr also mit einer Veranstaltung unzufrieden seid und der Veranstalter nicht auf Verbesserungsvorschläge eingeht, richtet diese an den StugA, damit er sie in die Studienkommission tragen kann.
Alle Mitglieder – also auch die studentischen Vertreter – findet ihr auf dieser Webseite
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für alle Formalitäten rund um die Prüfungsordnungen zuständig bzw. entwirft diese auch, damit sie vom Fachbereichsrat beschlossen werden kann. Er beschließt also über Sondergenehmigungen, wie weitere Prüfungsversuche, verlängerte Abgabefristen bei Abschlussarbeiten oder Anerkennung von Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, genauso wie über Einsprüche gegen vollzogene Prüfungen oder darüber, ob im Rahmen einer Prüfung ein Betrugsversuch stattfand.
Wenn also bei einer eurer Prüfungen was schief gelaufen ist oder sich so etwas androht, oder ihr externe Leistungen anerkannt haben wollt, dann seid ihr hier an der richtigen Stelle.
Natürlich sitzen auch im Prüfungsausschuss studentische Vertreter, an die ihr euch auch vertrauensvoll wenden könnt, wenn ihr mal nicht weiter wisst. Sie haben aber im Gegensatz zur Studienkommission hier nicht so viel Stimmgewicht. Die absolute Mehrheit im Prüfungsausschuss haben Professoren inne.
Die Besetzung ist auf dieser Seite zu finden
Berufungskommission
Eine Berufungskommission (kurz: BK) wird immer dann gebildet, wenn eine Professorenstelle besetzt wird.
Der Kommission gehören nach der Berufungskommissionsordnung der Uni Bremen, basierend auf dem Bremischen Hochschulgesetz §19,
- 5 Professor/inn/en
- 2 akademische Mitarbeiter
- 2 studierende Mitarbeiter
- 2 sonstige Mitarbeiter
an und wird vom Fachbereichrat kurz nach der Stellenausschreibung für die zu besetzende Professur gewählt. Jeder Gruppe gehört ein weiterer Vertreter an, außerdem soll mindestens eine Professorin und eine weitere Frau in der Kommission vertreten sein.
In den ersten Sitzungen der Berufungskommission werden aus den eingegangenen Bewerbungen einige wenige Bewerber ausgesucht, die zu einer Probevorlesung und einem Fachvortrag eingeladen werden. Insbesondere zu den Probevorlesungen werden viele Studenten gesucht, die diese besuchen.